Die Charterscheinbestimmung für den Hausboot Verleih ist für die Fahrten in den Mecklenburgern Gewässer ins Leben gerufen worden. Seit Mai 2007 ist auch ein Urlaub auf dem Hausboot in den Brandenburgern Gewässern nur noch mit Charterschein möglich. Der Charterschein ersetzt nicht grundsätzlich den Bootsführerschein Binnen - erlaubt aber, mit Einschränkungen, das Führen von Hausbooten in der gebuchten Mietzeit. Dies gilt für das Revier der Mecklenburger Seenplatte zwischen Dömitz (Elbe) bis Liebenwalde, nördlich von Berlin. Die Gesamtlänge der führerscheinfreien Strecke ist mittlerweile auf 470 km angewachsen. Einschränkungen sind z.B. das Ankerverbot im Urlaub auf dem Hausboot, das Überqueren der Müritz nur entlang der Tonnen und das Tragen von Schwimmwesten.
Vielfahrern sei geraten den Bootsführerschein irgendwann mal im Winter zu machen. Vereine und Bootsschulen bieten diese Leistungen für den anschließenden Hausboot Verleih an.