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Charterschein für Hausboote

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Charterschein für Hausboote
Charterschein für Hausboote

Die Charterscheinbestimmung für den Hausboot Verleih ist für die Fahrten in den Mecklenburgern Gewässer ins Leben gerufen worden. Seit Mai 2007 ist auch ein Urlaub auf dem Hausboot in den Brandenburgern Gewässern nur noch mit Charterschein möglich. Der Charterschein ersetzt nicht grundsätzlich den Bootsführerschein Binnen - erlaubt aber, mit Einschränkungen, das Führen von Hausbooten in der gebuchten Mietzeit. Dies gilt für das Revier der Mecklenburger Seenplatte zwischen Dömitz (Elbe) bis Liebenwalde, nördlich von Berlin. Die Gesamtlänge der führerscheinfreien Strecke ist mittlerweile auf 470 km angewachsen. 

Mit dem Charterschein können Sie mit einigen wenigen Beschränkungen alle Gewässer der Mecklenburgischen Seenplatte befahren. Bitte beachten Sie dafür die folgenden Grundsätze zum führerscheinfreien Fahren in Deutschland (Charterbescheinigung):

  • nur möglich auf gemieteten Booten unter 15 Meter
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 12 km/h.
  • gültig für bis zu max. 12 Personen an Bord
  • Durch den Vercharterer erfolgt eine gründliche Einweisung in Theorie und Praxis (mindestens drei Stunden).
  • Neben allgemeinen Beschränkungen wie Fahrverbot bei Nacht, gelten für einige Gewässer besondere Sicherheitsvorschriften, bspw. Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • Befahren der Müritz nur am Westufer erlaubt
  • Planen Sie eine Überfahrt der Müritz, ist eine Meldung vorab nötig.
  • Weitere Regelungen werden Ihnen vor Ort erklärt 

Vielfahrern sei geraten den Bootsführerschein irgendwann mal im Winter zu machen. Vereine und Bootsschulen bieten diese Leistungen für den anschließenden Hausboot Verleih an.

Bücher-Quellen & Weiterführende Literatur








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Nadine Weyers
Freysestraße 39
D-47802 Krefeld

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